Verbrauchsausweis für Wohngebäude – Energieausweis auf Verbrauchsbasis
Energetische Einordnung auf Grundlage realer Verbrauchswerte
Der Verbrauchsausweis ist ein Energieausweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GModG), der auf dem tatsächlichen Energieverbrauch eines Wohngebäudes basiert. Grundlage sind die Energieverbrauchsdaten der letzten drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahre.
Im Unterschied zum Bedarfsausweis beruht der Verbrauchsausweis nicht auf einer rechnerischen Ermittlung, sondern auf realen Verbrauchswerten. Dadurch bildet er das individuelle Nutzungsverhalten der Bewohner mit ab. Ein Vor-Ort-Termin am Gebäude ist in der Regel nicht erforderlich.
Als Energieeffizienz-Experte (dena) erstelle ich Verbrauchsausweise für Wohngebäude im gesamten Einzugsgebiet.

Wann ist ein Verbrauchsausweis zulässig?
Die Zulässigkeit eines Verbrauchsausweises richtet sich nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GModG). Grundsätzlich ist ein Verbrauchsausweis bei Wohngebäuden mit fünf oder mehr Wohneinheiten zulässig.
Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist ein Verbrauchsausweis nur zulässig, wenn das Gebäude nachweislich auf das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht wurde. Andernfalls ist ein Bedarfsausweis erforderlich.
Weitere Voraussetzungen für die Zulässigkeit sind vollständige Verbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungsjahre sowie ein hinreichend repräsentativer Verbrauchszeitraum ohne wesentlichen Leerstand.
Bei Unsicherheit, welcher Ausweistyp zulässig ist, kläre ich die Sachlage vor der Beauftragung.
Für wen ist ein Verbrauchsausweis geeignet?
Ein Verbrauchsausweis ist insbesondere geeignet für:
- Eigentümer von Wohngebäuden mit vorhandenen und vollständigen Verbrauchsdaten
- Eigentümer, die bei Verkauf oder Vermietung eine kostengünstige Alternative zum Bedarfsausweis suchen
- Bestandsgebäude ohne geplante tiefgreifende energetische Sanierung
- Fälle, in denen eine einfache und nachvollziehbare energetische Einordnung ausreichend ist
Wann ist ein Verbrauchsausweis sinnvoll?
Auch unabhängig von der gesetzlichen Pflicht kann ein Verbrauchsausweis sinnvoll sein:
- wenn eine überschlägige energetische Einordnung auf Basis realer Verbräuche gewünscht ist
- zur ersten Orientierung vor einer weitergehenden energetischen Betrachtung, beispielsweise einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
- wenn keine tiefgreifende Sanierung geplant ist und eine kostengünstige Lösung ausreicht
Leistungsumfang bei der Erstellung eines Verbrauchsausweises
Ein Vor-Ort-Termin ist bei der Erstellung eines Verbrauchsausweises in der Regel nicht erforderlich. Die erforderlichen Daten werden vom Auftraggeber bereitgestellt. Im Rahmen der Erstellung werden unter anderem folgende Leistungen erbracht:
- Auswertung der vom Auftraggeber bereitgestellten Energieverbrauchsdaten
- Berücksichtigung gebäudebezogener Angaben wie Baujahr, Wohnfläche und Heizungsart
- Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Verbrauchsdaten
- Erstellung des Verbrauchsausweises gemäß GModG
- Erläuterung der Ergebnisse gegenüber dem Auftraggeber
Ablauf der Erstellung
Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:
- Bereitstellung der erforderlichen Verbrauchsdaten durch den Auftraggeber
- Prüfung und Plausibilisierung der Angaben
- Erstellung des Verbrauchsausweises gemäß GModG
- Übergabe und Erläuterung des Energieausweises

