BEG Einzelmaßnahmen – Energetische Begleitung und Fördernachweise

Energetische Bewertung einzelner Maßnahmen an Wohngebäuden

BEG-Einzelmaßnahmen sind einzelne energetische Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) förderfähig sein können. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie an der Anlagentechnik, beispielsweise Fassadendämmung, Dachdämmung, Kellerdeckendämmung, Fenstertausch oder Heizungsoptimierung.

Die energetische Bewertung erfolgt maßnahmenbezogen und dient der fachlichen Einordnung, ob die geplante Maßnahme die technischen Mindestanforderungen der Förderung erfüllt. Die Entscheidung über Art, Umfang und Bewilligung einer Förderung liegt ausschließlich bei der zuständigen Förderstelle (BAFA).

Als Energieeffizienz-Experte (dena) begleite ich Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden im gesamten Einzugsgebiet.

iSFP-Bonus bei Einzelmaßnahmen

Liegt ein gültiger individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, ist bei förderfähigen Einzelmaßnahmen ein zusätzlicher Förderbonus möglich. Voraussetzung ist, dass die umgesetzte Maßnahme im iSFP empfohlen ist.

Der iSFP-Bonus wird im Rahmen der Antragstellung beim BAFA berücksichtigt. Eigentümer, die noch keinen iSFP haben, können diesen im Rahmen einer geförderten Energieberatung (BAFA EBW) erstellen lassen.

Für wen sind BEG Einzelmaßnahmen geeignet?

BEG-Einzelmaßnahmen sind insbesondere geeignet für:

  • Eigentümer von Wohngebäuden mit geplanten Einzelmaßnahmen
  • Eigentümer, die energetische Maßnahmen unabhängig von einer Gesamtsanierung umsetzen möchten
  • Eigentümer mit konkreten Maßnahmen an Gebäudehülle oder Anlagentechnik
  • Eigentümer, die für eine Einzelmaßnahme eine fachliche energetische Bewertung und Nachweisführung benötigen

Wann sind BEG Einzelmaßnahmen sinnvoll?

BEG Einzelmaßnahmen sind sinnvoll:

  • bei gezielten energetischen Verbesserungen einzelner Bauteile oder Anlagen
  • bei schrittweiser Modernisierung eines Wohngebäudes
  • wenn keine umfassende Gesamtsanierung vorgesehen ist
  • zur fachlichen Vorbereitung förderfähiger Einzelmaßnahmen

Leistungsumfang bei BEG Einzelmaßnahmen

Im Rahmen der energetischen Begleitung von BEG-Einzelmaßnahmen werden unter anderem folgende Leistungen erbracht:

  • energetische Bewertung der geplanten Einzelmaßnahme
  • Erstellung bauteilbezogener energetischer Nachweise (z. B. U-Wert-Berechnungen)
  • fachliche Prüfung der Maßnahme im Hinblick auf die energetischen Förderanforderungen
  • Erstellung der Technischen Projektbeschreibung (TPB)
  • Erstellung des Technischen Projektnachweises (TPN) nach Durchführung, sofern beauftragt
  • fachliche Einordnung der zum Zeitpunkt der Bearbeitung geltenden Förderbedingungen

Die Leistungen beziehen sich ausschließlich auf die energetische Bewertung und Nachweisführung der jeweiligen Maßnahme. Eine Förderentscheidung, Förderbewilligung oder Auszahlung von Fördermitteln ist nicht geschuldet.

Ablauf der Bearbeitung

Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:

  1. Abstimmung der geplanten Maßnahme und des Leistungsumfangs
  2. Energetische Bewertung und Nachweisführung
  3. Erstellung der Technischen Projektbeschreibung (TPB)
  4. Übergabe der TPB-ID an den Auftraggeber zur Antragstellung beim BAFA
  5. Erstellung des Technischen Projektnachweises (TPN) nach Umsetzung, sofern beauftragt