Bedarfsausweis für Wohngebäude – Energetische Bewertung nach GModG

Rechnerische Ermittlung des Energiebedarfs

Der Bedarfsausweis ist ein Energieausweis auf rechnerischer Grundlage gemäß Gebäudeenergiegesetz (GModG). Er bildet den energetischen Zustand eines Wohngebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten ab. Grundlage der Berechnung sind die Gebäudegeometrie, die Bauteilaufbauten sowie die vorhandene Anlagentechnik.

Im Unterschied zum Verbrauchsausweis beruht der Bedarfsausweis nicht auf tatsächlichen Verbrauchsdaten. Dadurch eignet er sich besonders für Gebäude mit Leerstand, bei Eigentümerwechsel oder bei fehlenden Abrechnungsunterlagen.

Als Energieeffizienz-Experte (dena) erstelle ich Bedarfsausweise für Wohngebäude im gesamten Einzugsgebiet.

Wann ist ein Bedarfsausweis Pflicht?

Das Gebäudeenergiegesetz schreibt in bestimmten Fällen die Ausstellung eines Bedarfsausweises vor. Gemäß § 80 Abs. 2 GModG ist ein Bedarfsausweis verpflichtend bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Voraussetzung ist, dass das Gebäude nicht nachweislich auf das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht wurde.

In diesen Fällen ist ein Verbrauchsausweis nicht zulässig. Eigentümer sind dann bei Verkauf oder Vermietung verpflichtet, einen Bedarfsausweis vorlegen zu können. Bei Unsicherheit, welcher Ausweistyp erforderlich ist, kläre ich die Sachlage im Vorfeld.

Für wen ist ein Bedarfsausweis geeignet?

Ein Bedarfsausweis ist insbesondere geeignet für:

  • Eigentümer von Wohngebäuden ohne aussagekräftige Verbrauchsdaten
  • Eigentümer, die einen nutzerunabhängigen Energieausweis benötigen
  • Gebäude mit geplantem Verkauf oder geplanter Vermietung, auch wenn ein Verbrauchsausweis zulässig wäre
  • Gebäude mit geplanter energetischer Sanierung
  • Fälle, in denen eine detaillierte energetische Bewertung erforderlich ist

Wann ist ein Bedarfsausweis sinnvoll?

Auch außerhalb der gesetzlichen Pflicht kann ein Bedarfsausweis sinnvoll sein:

  • wenn keine oder unvollständige Verbrauchsdaten vorliegen
  • zur objektiven energetischen Einordnung unabhängig vom Nutzerverhalten
  • als Grundlage für weitergehende energetische Betrachtungen, beispielsweise einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
  • bei Verkauf oder Vermietung, wenn auch ein Verbrauchsausweis zulässig wäre, jedoch eine nutzerunabhängige Kennzahl gewünscht ist

Leistungsumfang bei der Erstellung eines Bedarfsausweises

Die Datenerfassung erfolgt ohne zerstörende Eingriffe in die Bausubstanz. Im Rahmen der Erstellung werden unter anderem folgende Leistungen erbracht:

  • Erfassung der Gebäudegeometrie und der Bauteilaufbauten
  • Erfassung und Bewertung der vorhandenen Anlagentechnik
  • Rechnerische Ermittlung des Energiebedarfs gemäß GModG auf Grundlage der DIN V 18599
  • Erstellung des Bedarfsausweises gemäß GModG
  • Erläuterung der Ergebnisse gegenüber dem Auftraggeber

Ablauf der Erstellung

Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:

  • Abstimmung des erforderlichen Datenumfangs
  • Vor-Ort-Termin zur Datenerfassung am Gebäude
  • Energetische Berechnung auf Grundlage der DIN V 18599
  • Erstellung des Bedarfsausweises gemäß GModG
  • Übergabe und Erläuterung der Ergebnisse